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Es gelten die vereinbarten Bedingungen laut Reisebestellung bzw. Buchungsbestätigung - /Rechnung, sowie die Sonderbedingungen der in Anspruch genommenen Leistungsträger. Ansonsten gelten die Allgemeinen Reise - bedingungen (ARB 1992) mit Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBL.247/93, gemeinsam beraten im konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe.
Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten. Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier etc.) zu bemühen.
Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere im voraus festgelegte touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise / Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistung zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort, sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist.
Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit lhren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KSchG) Verträge abschliessen.
DIE BESONDEREN BEDINGUNGEN
- laut Reisevertrag
- der vermittelten Reiseveranstalter
- der vermittelten Transportunternehmen (z.B. Bahn, Bus Flugzeug, Schiff) und
- der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.
A. DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schliessen. Der volle Wortlaut wird Ihnen bei lhrem Reisebüro ausgehändigt.
B. DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages - in der Folge Reisevertrag genannt-, den Buchende mit einem Veranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß. Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in allen seinen detaillierten Werbeunterlagen gemäß § 8 der Ausübungsvorschriften ersichtlich gemacht. Einige Auszüge aus diesen Bedingungen:
BUCHUNG/VERTRAGSABSCHLUß Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchendem und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG
RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR ANTRITT DER REISE
a) Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in den folgenden vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden.
In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1 vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung.
Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern der Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
b) Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter lit, a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:
Sonderflüge (Charter), Gruppen IT (Gruppenpauschal reisen im Linienverkehr) Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten). Hotel und Leihwagenbuchungen.
bis zum 30.Tag, vor Reiseantritt 10% ab 29. bis 20. Tag, vor Reiseantritt 25% ab 19. bis 10. Tag, vor Reiseantritt 50% ab 9. bis 4. Tag, vor Reiseantritt 65%
ab dem 3. Tag, (72 Stunden), vor Reiseantritt 85%des Reisepreises.
2. Einzel - IT (individuelle Pauschalreise im Linienverkehr) Bahngesellschaftsreisen (ausgenommen Sonderzüge)
bis 30.Tag, vor Reiseantritt 10% ab 29. bis 20. Tag, vor Reiseantritt 15% ab 19. bis 10. Tag, vor Reiseantritt 20% ab 9. bis 4. Tag, vor Reiseantritt 30%
ab dem 3. Tag, (72 Stunden), vor Reiseantritt 45%des Reisepreises.
Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus und Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen.
Ergänzende Bestimmungen von SIESTA-IT REISEN zu den "ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN" (ARB 1992) gemeinsam beraten im konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, Inhalt Ihres mit uns abgeschlossenen Reisevertrages.
1. BUCHUNG/VERTRAGSABSCHLUß
Ihre Anmeldung ist für uns verbindlich, sobald wir sie Ihnen oder lhrem Reisebüro gegenüber schriftlich bestätigt haben.
Bei Buchung ist eine Anzahlung von 10% der Arrangementpreises zu leisten; Restzahlung frühestens 2 Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen. ( frühzeitig geforderte od .geleistete Restzahlungen sind bei Insolvenzen nicht versichert )
Abweichungen über die Höhe der Anzahlung und dem Termin der Restzahlung können bei Buchungen bestimmter Reisen (z.B. Flüge, Kreuzfahrten ,Ferienhäuser, Messen, Sonderevents, je nach Bedingungen der Leistungsträger) bei vorheriger Vereinbarung vor oder bei Abschluss des Vertrages zum Tragen kommen.
2. RECHTSTELLUNG
Für die von uns angebotenen Fremdleistungen (z.B. Ausflüge am Urlaubsort, sofern diese nicht im Arrangementpreis inkludiert sind) haften wir nur als Vermittler im Umfang des Tells A oder ARB 1992.
3. REISEÄNDERUNGEN
Werden von lhnen nach Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, des Reisezieles, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, wird - neben entstandenen Unkosten sowie der von den Leistungsträgern in Rechnung gestellten Kosten - eine Umbuchungsgebühr von EUR 25,- pro Person eingehoben. Eine Umbuchung ab 29 Tage vor Reiseantritt gilt als Rücktritt und es werden die unter Punkt 7.1.c (ARB 1992 Rücktritt mit Stornogebühr) und Punkt 6.1. der ergänzenden Bestimmungen zu den ARB1992 für alIe SIESTA IT-REISEN angeführten Stornogebühren in Rechnung gestellt. Hotel, Leihwagen und sonstige Landarrangements ohne FIug siehe 7.1.B1.
4. RÜCKTRITT MIT STORNOGEBÜHR
6.1. Besondere Bedingungen bei Linienflügen und Sondertarifen in Übereinstimmung mit den bestehenden Anwendungsbestimmungen für o.g. Flugtarife der Luftverkehrsgesellschaf-ten kommen bei Stornierung nach Flugticketausstellung unterschiedliche Gebühren (bis zu 100% ab Zeitpunkt der Buchung) zur Verrechnung. In jeden Fall aber wird von uns eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- pro Person zuzüglich zu dem, von der jeweiligen Fluglinie vorgegebenen, zu verrechnenden Betrag, in Rechnung gestellt.
URLAUBSGARANTIE
Im Rahmen der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (90/314 EWG) sowie der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaftliche Angelegenheiten über die Umsetzung dieser Richtlinie vom 15. November 1994, BgBL. 881, sind Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet dem vom Kunden an den ReiseveranstaIter gezahlten Reisepreis gemäß EU - PauschaIreiserichtlinien abzusichern.
SIESTA REISEN GmbH., Getreidemarkt 10, 1010 Wien, ist im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Angelegenheiten unter der Eintragungsnummer 1998/0078 registriert.
Die von SIESTA -IT-REISEN veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle einer Insolvenz durch eine Bankgarantie bei der Raiffeisen-Landesbank Niederösterreich-Wien Hollandstrasse 2, 1020 Wien, Garantienummer 520902/97 abgesichert.
Dies gilt für A) bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht wurden und B) notwendige Aufwendungen für die Rückreise.
lm Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler (Europäische Reiseversicherungs AG, Augasse 5-7, 1090 Wien, TeI.: 01/3172500 199, anzumelden)
Versicherungen: In unseren Angeboten ist keine Versicherung inkludiert, wir empfehlen Ihnen bei Buchung den Abschluß einer Versicherung für Reiserücktritt, Reisegepäck, Auslandsreiseheilkosten, Reiseunfall, usw.
Die genauen Versicherungsbedingungen senden wir Ihnen gerne zu.
Wien, im Mai 2010
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